Der Landesbeirat (Organisation) fördert auf Grundlage des Jugendförderungsgesetzes die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlung. Dadurch berät der Landesbeirat auch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in Grundsatzfragen der Jugendarbeit.