In Landkreisen, Städten und kleineren kommunalen Ebenen existieren sogenannte Jugendpflegen, welche oft durch Sozialpädagogeninnen und Sozialpädagogen geleitet werden. Diese Jugendpflegen haben die Aufgabe Angebote des §11 SGB VIII Jugendarbeit durchzuführen. Sie organisieren kreative, politische oder kulturelle Projekte oder Bilderangebote für Kinder und/oder Jugendliche, wie zum Beispiel Ausflüge, Ferienangebote oder Workshops. Häufig bildet die Jugendpflege auch das Bindeglied zwischen Kinder- und Jugendbeteiligungsgremium und der jeweiligen Verwaltung.