Der Niedersächsische Dachverband der Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien (NDJ) ist so strukturiert, dass eine effektive Beteiligung und Entscheidungsfindung gewährleistet ist. Das höchste Organ im NDJ ist die Mitgliederversammlung, die sich aus jeweils zwei delegierten Mitgliedern aus jedem Jugendbeteiligungsgremium zusammensetzt. Nur die delegierten Mitglieder haben auf den Mitgliederversammlungen Stimmrecht, während bei Personalentscheidungen alle Mitglieder des Verbands stimmberechtigt sind.
Die inhaltliche Arbeit des Verbandes findet in den Ausschüssen statt, in denen sich alle Mitglieder des Verbandes engagieren können. Die Mitglieder der Ausschüsse wählen Ausschusssprecher, die den jeweiligen Ausschuss im erweiterten Vorstand repräsentieren.
Der NDJ wird von einem Vorstand geleitet, der direkt in der Mitgliederversammlung gewählt wird und aus sechs Mitgliedern besteht: zwei Vorsitzenden, einem Finanzvorsitzenden, einem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Unsere Struktur
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Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens zweimal pro Jahr statt und kann bei Bedarf vom Vorstand einberufen werden. Sie ist für wichtige Entscheidungen wie die Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes und die inhaltliche Ausrichtung des Dachverbandes. Zudem wählt und entlässt sie Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer und Regionalkoordinatoren. Auch die Einrichtung und Auflösung von Ausschüssen sowie Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins fallen in ihren Aufgabenbereich. Die Versammlung kann sowohl hybrid als auch virtuell durchgeführt werden. Die Einladungen erfolgen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist und die Versammlung ist beschlussfähig, wenn sie fristgerecht geladen wurde.
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